Mein Name ist Andreas Mohr und ich bin Beratungslehrer an der Gewerbeschule Durlach. Ich möchte
mich, meine Aufgaben und meine Schwerpunktarbeit vorstellen. Die Bildungsberatung an der Schule,
ihre Ziele und Grundsätze sind im Schulgesetz verankert.
Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule
und ist zunächst Aufgabe eines jeden Lehrers. Die Komplexität von individuellen
Verhaltensstörungen, Auffälligkeiten, Fehlentwicklungen, sowie Schullaufbahnfragen
erfordern immer häufiger qualifizierte Berater.
Der Beratungslehrer wird durch das Regierungspräsidium bestellt und hat
eine zusätzliche Ausbildung.
Aufgaben und Schwerpunkte:
- Helfen von Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen bei der Bewältigung herausfordernder und schwieriger Situationen in der Ausbildung - und zwar in Kooperation mit der Berufsberatung, den Jugendberufshelferinnen/-helfern und den Ausbildungsberaterinnen/-beratern der Kammern
- Beraten von Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bei Fragen zur Bewältigung des Schulalltags , z. B. bei Prüfungsangst, Schulangst und Schulvermeidung
- Unterstützen von Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration im gesamten Begabungs- und Leistungsspektrum, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen
- Information und Beratung über geeignete Bildungsgänge
- Informationsmaterial für Ratsuchende bereitstellen
- Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
- Beratung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern
- Beratung von Schülerinnen und Schülern mit entwicklungsbedingten, persönlichen oder familiären Problemen
- Vermittlung von Hilfe bei Drogenproblemen
Methoden:
- Die wichtigste Methode der Beratung ist das persönliche Gespräch
- Verhaltensbeobachtungen im Unterricht
- Untersuchungs- und Testverfahren dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese in dem vom Kultusministerium aufgestellten "Testkatalog" aufgeführt sind
- Zielvereinbarungen im Beratungsfall
- Gemeinsames erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
Vertraulichkeit:
- Alle Beratungen sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht
- Test werden unter Ausschluss Dritter durchgeführt
- Keine Weitergabe von Ergebnissen an Dritte ohne das Einverständnis der Ratsuchenden
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen:
- Enge Zusammenarbeit mit unserem Sozialarbeiter, Herrn Esposito
- Vernetzung mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle
- Kontakte mit Erziehungsberatungsstellen, Berufsberatung, Drogenberatungsstellen
Kontakt:
- Alle Schülerinnen und Schüler können bei mir oder über das Sekretariat Termine vereinbaren.
- Erreichbar bin ich im Zimmer 044.
Es werden zeitnahe Gesprächstermine vereinbart in denen der Anlass
der Beratung besprochen wird und weitere Vorgehensweisen geklärt werden.
Die Beratung ist keine Therapie und auch keine langfristige Beratung.
Sie dient zur Unterstützung im schulischen Alltag für Personen mit Schwierigkeiten.
Sollten gravierende Schwierigkeiten vorliegen kann der Beratungslehrer weiterverweisen
zu Einrichtungen die Hilfe geben können.
Bei Minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Beratungslehrer helfen, unterstützen und erarbeiten gemeinsam mit
den Ratsuchenden Lösungen um den schullalltag leichter gestalten
zu können.