Gewerbeschule Durlach

Hausordnung

Wir alle sind für unsere Schule und ihre Ausstattung verantwortlich. Wir alle tragen dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen und in Zufriedenheit miteinander arbeiten können. Dazu ist es neben anderem notwendig, dass wir uns gegenseitig achten und höflich miteinander umgehen.

Schule ist nicht nur Lern- und Lehrraum, Schule ist auch Lebensraum. Sinnvolles Zusammenleben ist nur möglich, wenn jeder sich nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen und für die Einrichtungen der Schule verantwortlich fühlt und entsprechend handelt. Die Hausordnung der Gewerbeschule Durlach will die Rechte des Einzelnen schützen und das Leben in der Schulgemeinschaft regeln und erleichtern.

Gesprächsbereitschaft

Die Gewerbeschule Durlach will eine Schule sein, die Probleme, Missverständnisse und Konflikte über Gespräche bewältigt. Diese Grundhaltung verlangt ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Solidarität, Toleranz und Selbstdisziplin.

Verantwortung

Jeder und jede Einzelne trägt Mitverantwortung für Einrichtungsgegenstände, Außenanlagen und Unterrichtsmaterial der Schule. Der Hausmeister hat in seinem Arbeitsbereich Weisungsbefugnis gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Wer irgendwo einen Schaden bemerkt, meldet ihn umgehend dem Hausmeister oder im Sekretariat. Wer mutwillig etwas beschädigt, muss Schadenersatz leisten. Jeder ist aufgerufen, sich umweltfreundlich zu verhalten und Müll zu vermeiden.

Pünktlichkeit

Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Dazu gehört, dass alle mit dem Lüuten ins Klassenzimmer gehen und die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereithalten. Wer zu spät kommt, entschuldigt sich. Ist fünf Minuten nach dem Läuten der Lehrer bzw. die Lehrerin noch nicht eingetroffen, meldet dies der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat.

Konflikte

In einer Gemeinschaft entstehen zwangsläufig Konflikte. Sie sollen sachlich und ohne Gewalt gelöst werden. Gelingt dies den Beteiligten nicht, werden Klassenlehrer, Verbindungslehrer, und gegebenenfalls die Schulleitung in die Konfliktlösung einbezogen. Bei Fehlverhalten sollen Lehrerinnen und Lehrer erzieherisch einwirken. Bei grobem Fehlverhalten werden die im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungs- und Erziehungsmaßnamen angewandt.

Sicherheit

Alle haben sich so zu verhalten, dass weder sie noch andere gefährdet werden. Unter anderem ist das Rennen auf den Gängen sowie der Aufenthalt auf den Fluren (1.OG, Werkstätten) während den Pausen untersagt. Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Pausen nicht gestattet. In den Werkstätten, Labors und Lebensmittelpraxisräumen gelten die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften bzw. Hygieneverordnungen.

Die Außentüren in den Klassenzimmern därfen nur von Lehrern zur Lüftung geöffnet werden. Der Aufenthalt auf den äußeren Fluchttreppen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Stühle und Tische in der Aula dienen einem angenehmen Aufenthalt und dürfen nicht in den Außenbereich gebracht werden.

Auf dem Schulgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Schulgelände ist nur mit besonderer Genehmigung zu befahren. Zum Parken stehen den Schülern Schülerparkplätze zur Verfügung. Bei Gefahr und Alarm verhalten sich alle gemäß dem Brand- und Katastrophenschutzplan. Auf den schuleigenen Parkplätzen gilt die STVO und eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h..

Verbote

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Im Schulgelände ist das Rauchen verboten. Ausnahmsweise kann für die Schüler auf dem Schulgelände eine Raucherzone eingerichtet werden. Die Entscheidung über die Einrichtung gilt jeweils nur für ein Schuljahr und muss von den Schulgremien getroffen werden. Lehrer sind als Erzieher Vorbild für die Schüler und sollten auf dem Schulgelände nicht rauchen.

Alkohol und andere Rauschmittel sind auf dem Schulgelände verboten. Nur bei besonderen Anlässen können alkoholhaltige Getränke in verantwortlichem Maß in Absprache mit der Schulleitung ausgeschenkt werden.Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Unterrichtsräume mit Ausnahme der Nahrungswerkstätten ist gestattet. Bei Getränken ist darauf zu achten, dass diese während des Unterrichts sicher verwahrt sind. Mobiltelefone sind beim Betreten des Schulgebäudes stummzuschalten und während des Unterrichts auszuschalten.

Versäumnisse / Entschuldigungen

Falls Schülerinnen oder Schüler aus zwingenden und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) die Schule nicht besuchen können, muss die Schule gemüß Schulbesuchsverordnung unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens aber am zweiten Tag schriftlich,fernmündlich oder durch Fax benachrichtigt werden. Geschieht dies telefonisch, dann muss eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.

Falls Schülerinnen oder Schüler vorhersehbar den Schulunterricht nicht besuchen können, müssen sie sich rechtzeitig beurlauben lassen. Beurlaubungen dürfen nur in den in der Schulbesuchsverordnung geregelten, außerordentlich dringenden Fällen gewährt werden. Für eine Unterrichtsstunde kann der entsprechende Fachlehrer beurlauben, bis zu zwei Tage der Klassenlehrer und ab drei Tagen die Schulleitung.

Falls Schülerinnen oder Schüler aus gesundheitlichen Grüden aus dem Unterricht entlassen werden müssen, teilen sie dies dem Fachlehrer mit, der dies im Klassenbuch vermerkt.

Für alle Unterrichtsversäumnisse gilt, dass versäumter Unterrichtsstoff in angmessener Zeit eigenverantwortlich nachgeholt werden muss.